Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Studio 30 GmbH

  • 1 Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Studio 30 GmbH, Kaarsterstr.130 41462 Neuss vertreten durch den Geschäftsführer Bartosz Rutecki (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  • Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Auftragnehmers.
  • Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  • Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • 2 Vertragsgegenstand
  • Der Auftragnehmer ist im Bereich des Verkaufs und der Lieferung und Montage von Trennwandsystemen tätig. Die angebotenen Dienstleistungen beziehen sich auf die Lieferung und die Montage dieser Waren.
  • Zusätzlich bietet der Auftragnehmer den Verkauf der Waren über seinen Online-Shop und auf anderen Plattformen an.
  • Der Auftragnehmer verkauft, liefert und montiert Trennwandsysteme aus Glas und mobile Trennwände mit und ohne Glas. Die Trennwände bestehen aus Sicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) und Aluminiumprofilen, die nach Wunsch des Auftraggebers pulverbeschichtet, lackiert, eloxiert oder in einer anderen gewünschten Oberflächenbehandlung gemäß der RAL-Palette oder kundenspezifischen Anforderungen ausgeführt werden können. Auf Wunsch können auch andere Glasarten verwendet werden.
  • Der Verkauf erfolgt sowohl an gewerbliche Kunden wie Büros und Praxen, als auch an Privatpersonen, beispielsweise für Arbeitszimmer in Wohnungen.

  • 3 Vertragsabschluss
  • Die Präsentation der Produkte auf der Website des Auftragnehmers oder anderen Plattformen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  • Angebotsanfragen und Bestellungen können schriftlich oder elektronisch an den Auftragnehmer gerichtet werden. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Angebote auf Basis der individuellen Anforderungen erstellen.
  • Die Konditionen für die Leistungen ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers und sind für 4Wochen ab Angebotsdatum gültig.
  • Mit der Bestellung der gewünschten Ware durch den Auftraggeber gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer zustande, die durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail erfolgt. Die Auftragsbestätigung enthält eine Beschreibung der vereinbarten Dienstleistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, angemessene Anpassungen der Preise und Liefertermine vorzunehmen.
  • Das Zustandekommen des Vertragsschlusses nach Abs. 1 – 4 gilt für die Beauftragung einer Dienstleistung und den Kauf eines Produktes.
  • Sollte die Aushändigung der vom Auftraggeber bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht der Auftragnehmer von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

  • 4 Durchführung der Verträge
  • Gegenstand der Leistungen, bei welchen es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  • Im Rahmen der Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwenden. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß den geltenden Qualitätsstandards.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Auftraggeber erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
  • Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  • Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
  • Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistungen und Produkte auf der Webseite des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
  • Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. sondern ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen
  • Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Versand- und Montagekosten, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt.
  • Der Kaufpreis beziehungsweise das Honorar für die Dienstleistung sind vollständig spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Aufragnehmers aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers auch nicht berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
  • Als Käufer beziehungsweise Auftraggeber der Dienstleistung darf der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag herrührt.
  • Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen seines Forderungsmanagements und seiner Debitorenverwaltung mit der Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH zusammen. Aus diesem Grunde tritt der Auftragnehmer sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH ab. Rechnungsbeträge sind direkt an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH zu überweisen. Die entsprechenden Kontoinformationen finden sich auf der jeweiligen Rechnung. Mit der Abtretung der Forderungen an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH gehen alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Forderungen auf die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschließlich an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH zu leisten und nicht den Auftragnehmer. Zahlungen, die nicht an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH geleistet werden, gelten als nicht erfüllt.
  • 6 Laufzeit und Kündigung der Dienstleistungsverträge
  • Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages ist auf die Dauer der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung beschränkt. Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  • Die voraussichtliche Dauer der Dienstleistung wird im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Laufzeit.
  • Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder der Auftragnehmer seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt und trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe schafft.
  • Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer bleibt der Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen bestehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.

  • 7 Lieferung und Versand
  • Die Lieferung der Produkte erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben, sodass der Auftraggeber jederzeit über den voraussichtlichen Liefertermin informiert ist.
  • Bei reinen Lieferungen ohne Montage erfolgt die Anlieferung der Produkte direkt an die angegebene Lieferadresse. Um dem Auftraggeber größtmögliche Flexibilität zu bieten, umfasst die Standardlieferung das Bereitstellen der Elemente an der Lieferadresse, jedoch nicht das Hochtragen in die Räumlichkeiten. Sollten zusätzliche Dienstleistungen wie das Hochtragen der Elemente gewünscht sein, bietet der Auftragnehmer diese gegen eine angemessene zusätzliche Gebühr als separaten Auftrag an.
  • Der Auftragnehmer legt großen Wert auf eine sichere und sorgfältige Verpackung der Produkte, um Transportschäden zu vermeiden. Sollte dennoch ein Transportschaden auftreten, wird der Auftragnehmer schnellstmöglich eine Lösung finden, um den Auftraggeber zufriedenzustellen.
  • Der Auftragnehmer ist bemüht, den Versandprozess so transparent und kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Der Auftraggeber wird über den Versandstatus und etwaige Verzögerungen umgehend informiert, um eine reibungslose und planbare Lieferung zu gewährleisten.
  • Bei Lieferungen ohne Montage erfolgt die Lieferung der Trennwand lediglich bis zur Lieferadresse. Eine Entladung oder das Hochtragen der Trennwand ist in diesem Fall nicht inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, geeignete Hilfe zu organisieren, um die Glaselemente und Aluminiumteile abzuladen. Es wird empfohlen, mindestens zwei Personen für diesen Zweck bereitzustellen, da die Glaselemente schwer und unhandlich sein können.
  • Auf Wunsch kann der Auftragnehmer die Entladung der Trennwand gegen zusätzliche Kosten übernehmen. In diesem Fall wird der Fahrer des Auftragnehmers von einem weiteren Helfer begleitet, um sicherzustellen, dass mindestens zwei Personen für die Entladung zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Entladung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt und sind vorab zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zusätzlichen Entladekosten zu tragen, sofern er diesen Service in Anspruch nimmt.

  • 8 Gefahrenübergang
  • Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht.
  • Hat der Auftraggeber eine besondere Transportart (z.B. Expressversand) gewählt, die von der Standardlieferung abweicht, und wurde diese gesondert vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den beauftragten Transportdienstleister über.
  • Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Transportdienstleister, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht, sowie unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
  • Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, insbesondere bei umfangreichen oder wertvollen Lieferungen, eine Transportversicherung abzuschließen.

  • 9 Annahme und Annahmeverzug
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig über den voraussichtlichen Liefertermin informieren, um eine reibungslose Annahme der Waren zu ermöglichen.
  • Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Ware bei Anlieferung auf offensichtliche Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Zusteller und dem Auftragnehmer zu melden. Eine spätere Geltendmachung offensichtlicher Transportschäden ist ausgeschlossen, wenn die Meldung nicht unverzüglich erfolgt.
  • Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, indem er die ihm angebotene Ware nicht annimmt, obwohl er zur Annahme verpflichtet ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Auftraggeber über.
  • Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere entstandene Kosten, wie z.B. für erneute Zustellversuche, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  • Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Auftraggeber die Ware auch innerhalb dieser Nachfrist nicht annimmt. Der Schadensersatzanspruch umfasst neben den Lagerkosten auch etwaige weitere entstandene Schäden und Aufwendungen.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ein Annahmeverzug auch dann vorliegen kann, wenn er die Annahme der Ware unberechtigt verweigert oder die Ware aufgrund von Umständen, die in seiner Sphäre liegen, nicht zugestellt werden kann.

  • 10 Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Lieferungen von Waren bezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange bestehen, bis alle Forderungen, die die der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber hat, vollständig erfüllt sind.
  • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  • Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung an den Auftragnehmer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  • 11 Montagebedingungen
  • Die Montage erfolgt durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Subunternehmer. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montagearbeiten ungehindert und ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Hierzu gehört insbesondere, dass der Zugang zum Montageort frei und ohne Hindernisse möglich ist, sowie dass alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Andere Gewerke oder Handwerker dürfen den Montagebereich während der Arbeiten nicht beeinträchtigen, um eine optimale Durchführung der Montage zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen an Arbeitssicherheit entsprechen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sich im angrenzenden Montagebereich keine Wasser-, Elektro- oder Heizungsleitungen oder sonstige Versorgungsleitungen befinden, die durch die Montagearbeiten beschädigt werden könnten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Vorhandensein oder die Beschädigung solcher Leitungen entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Leitungen vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt bekommen und die Beschädigung erfolgt durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lage sämtlicher Leitungen und sonstiger Einrichtungen, die durch die Arbeiten beeinträchtigt werden könnten, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten bekannt zu geben.
  • Der Untergrund (Boden, Wand, Decke) muss fest, tragfähig und für die Montage geeignet sein, um eine Einschraubtiefe von ca. 35 mm zu ermöglichen. Gipskarton-Flächen müssen ausreichend verstärkt sein, um die Stabilität der zu montierenden Gegenstände zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Untergrund den technischen Anforderungen entspricht und frei von Mängeln ist, die die Montage beeinträchtigen könnten. Sollten während der Montagearbeiten Mängel am Untergrund festgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Beseitigung der Mängel zu unterbrechen. Eventuelle Mehrkosten, die durch Unterbrechungen oder Verzögerungen aufgrund mangelhafter Untergründe entstehen, trägt der Auftraggeber.
  • Nacharbeiten wie Beiputzen, Verputzen, Spachtelarbeiten und Malerarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots und müssen vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für optische oder funktionale Beeinträchtigungen, die durch das Fehlen dieser Nacharbeiten entstehen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass diese Arbeiten fachgerecht und zeitnah nach Abschluss der Montage durchgeführt werden, um die ordnungsgemäße Nutzung der montierten Gegenstände sicherzustellen. Eventuelle Schäden, die durch das Unterlassen oder unsachgemäße Ausführen der Nacharbeiten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

  • 12 Gewährleistung und Haftung
  • Der Auftragnehmer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei dem Verkauf von Waren beträgt zwei Jahre gegenüber Verbrauchern und ein Jahr gegenüber Unternehmern und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
  • Etwaige vom Auftragnehmer gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die der Auftragnehmer jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet wird.
  • Lackierte Oberflächen können sehr kleine Kratzer aufweisen, die unter normalen Licht- und Sichtverhältnissen nicht sichtbar sind. Geringfügige Kratzer oder Macken, die aus einer Entfernung von weniger als 1,5 Meter bei normalen Lichtverhältnissen nicht sichtbar sind, stellen keinen Mangel dar.
  • Glaselemente können leichte Beschädigungen im Bereich der Schnittkanten aufweisen, die nach Fertigstellung der Trennwand im Aluminiumprofil verdeckt sind und somit nicht sichtbar. Solche leichten Beschädigungen stellen keinen Mangel dar.
  • Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Absatz (7) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (7) ausgeschlossen.
  • Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • Bestellt der Auftraggeber die Trennwand ohne ein von dem Auftragnehmer durchgeführtes Aufmaß, so haftet der Auftraggeber für etwaige Fehler beim Aufmaß. Dies schließt insbesondere die Haftung dafür ein, dass die Trennwand aufgrund ungenauer Messungen des Auftraggebers möglicherweise nicht passt. Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für Passungenauigkeiten der Trennwand. Die Toleranz für solche Abweichungen liegt bei ± 4 mm. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Toleranz bei seinen Messungen zu berücksichtigen und entsprechend präzise zu arbeiten. Sollte die Trennwand aufgrund eines fehlerhaften Aufmaßes durch den Auftraggeber nicht passen, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten für Anpassungen, Nachbesserungen oder Neuanfertigungen der Trennwand.
  • Die Trennwände sind überwiegend transparent gestaltet, was zu einer erhöhten Gefahr führt, dass Personen diese möglicherweise übersehen und dagegen laufen könnten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die dadurch entstehen, dass eine Person die transparente Trennwand nicht wahrnimmt und dagegen läuft. Dies gilt insbesondere für Verletzungen, die durch Zusammenstöße mit den Trennwänden verursacht werden, wie etwa Kopfverletzungen. Es obliegt dem Auftraggeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der transparenten Trennwände zu erhöhen. Dies kann durch das Anbringen von Beklebungen, Zeichnungen oder anderen sichtbaren Markierungen auf den Glasflächen erfolgen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Trennwände in einer Weise gekennzeichnet sind, die das Risiko von Zusammenstößen und daraus resultierenden Verletzungen minimiert. Sollte der Auftraggeber keine ausreichenden Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Trennwände ergreifen, trägt er das alleinige Risiko für daraus resultierende Unfälle und Verletzungen. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

  • 13 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
  • Der Auftragnehmer behält sich an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergegeben werden.
  • Sämtliche Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erstellten digitalen Produkten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

  • 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, steht diesem ein Widerrufsrecht zu.
  • Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Studio 30 GmbH Kaarsterstr. 130 41462 Neuss. info@studio30.de  Tel: 021318853272 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, Studio 30 GmbH Kaarsterstr. 130 41462 Neuss  info@studio30.de  Tel: 021318853272 zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

–       An Studio 30 GmbH Kaarsterstr. 130 41462 Neuss

–       Info@studio30.de     01632398501

 –       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der  folgenden Dienstleistung (*)

 

–       Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

–       Name des/der Verbraucher(s)

 

–       Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

–       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

–       Datum


  • 15 Europäische Streitbeilegung
  • Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
  • Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

  • 16 Datenschutz
  • Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers.
  • Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Auftragnehmers unter folgendem Link: studio30.de/datenschutzerklarung

  • 17 Schlussbestimmungen
  • Es gilt deutsches Recht. Wenn der Auftraggeber die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung den gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  • Wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  • Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Kaufvertrages oder Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Kaufvertrages oder Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  • Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Kaufvertrages oder Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.